Abschlepprichtlinie und Aufklärungskampagne
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 16.03.2021
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung erarbeitet verschärfte Abschlepprichtlinien, aus denen transparent ersichtlich wird, wann bei behindertem Falschparken abgeschleppt wird und wo Verkehrsteilnehmer*innen sich melden können, wenn sie eine entsprechende Situation vorfinden. Zeitgleich wird eine Kampagne (Hinweiszettel an parkende Fahrzeuge) gestartet, um über das unerlaubte Parken auf Geh-, Radwegen und -spuren aufzuklären.
Begründung
Leider nehmen die Behinderungen insbesondere an Rad- und Fußwege durch unzulässig abgestellte Fahrzeuge stetig zu. Gehwege werden vielerorts durch nicht erlaubtes Gehwegparken und eine drastische Verschmälerung der Wegbreite z.B. für Kinderwagen oder Rollstühlen nicht mehr zugänglich. An Kreuzungsübergängen ist oft kein Durchkommen mehr. Auch Radwege und -spuren sind häufig zugestellt und zwingen Radfahrende auf die Kfz-Spur auszuweichen. Dabei entstehen sehr gefährliche Situationen. Zu selten hat dieses Falschparken Folgen, was dazu führt, dass mittlerweile viele irrtümlicherweise glauben, es hätte sich ein sog. Gewohnheitsrecht etabliert. Verbunden mit einer vorgeschalteten Aufklärungskampagne (Hinweis-Flyer an Fahrzeugen) kann das dann konsequente Abschleppen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Parkstände, Abhilfe schaffen.
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Ergebnis
In der umfassenden Informationsvorlage V273/2023 geht die Verwaltung auf mehrere Anträge und Anfragen zum Thema Verkehrsüberwachung ein. Auch das Abschleppkonzept wird thematisiert und es wird dargelegt, welche Schwierigkeiten es hierbei gibt.