Silvesterfeuerwerk beschränken – Sicher feiern und Krankenhäuser entlasten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2020

Der Gemeinderat beschließt:

Das Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 wird im öffentlichen Raum, auf den Plätzen und Straßen der Stadt, insbesondere im gesamten Innenstadtbereich, Friedrichsplatz und Alten Messplatz und auf den Plätzen der Stadtteile untersagt. In diesen Bereichen ist sowohl das Abbrennen als auch Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.

Begründung

An bestimmten Orten in der Stadt, wie zum Beispiel dem Innenstadtbereich, dem Friedrichsplatz oder dem Alten Messplatz, aber auch auf bestimmten Plätzen und Straßen in den Stadtteilen, kommen erfahrungsgemäß in der Silvesternacht viele Menschen zusammen, um das Neue Jahr gemeinsam mit Böllern und Raketen zu begrüßen. Gerade dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, kommt es gehäuft zu Verletzungen durch Böller und Raketen. Teilweise werden Feuerwerkskörper von alkoholisierten Personen unsachgemäß und teilweise sogar gezielt in Richtung anderer Personen gezündet. Deshalb müssen jedes Jahr zahlreiche Personen an Silvester aufgrund von Verletzungen durch Feuerwerkskörper ins Krankenhaus eingeliefert werden.
In diesem Jahr befinden sich unsere Krankenhäuser aber aufgrund der Corona-Pandemie in einer besonderen Situation und benötigen ihre Kapazitäten für die Versorgung von Covid-Patienten.

Gerade im öffentlichen Raum ist damit zu rechnen, dass die Vorgaben der Corona-Verordnung wie ein ausreichender Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalten werden. Ein Feuerwerkverbot im öffentlichen Raum trägt dazu bei, dass diese Orte weniger stark frequentiert werden. Andere Städte, wie beispielsweise Stuttgart, verfahren ähnlich.

 

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Ergebnis:

In der Vorlage V619/2020 geht die Stadtverwaltung auf den Antrag ein. Demnach ist es nicht möglich, aus immissionsrechtlichen Gründen Event-Feuerwerke oder Feuerwerke an sich zu verbieten, da die hierfür zulässigen Werte in Mannheim nicht überschritten würden. Aufgrund der Corona- Pandemie wird es aber 2020 zu Änderungen kommen. Auch hierauf geht die Vorlage ein.

In der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 06.05.21 nahm die Verwaltung nochmals Stellung zu unseren beiden Anträgen. Bürgermeister Grötsch verwies hierbei auf die Vorlage V619/2020, demnach eine rechtliche Beschränkung nicht möglich wäre. Ein erster Ansatzpunkt wäre aber das Verbot von Feuerwerken durch städtische Gesellschaften.

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01. Dezember 2020
Kategorien: Anträge 2020 | Schlagwörter: |