Ausdehnung des Rotlichtmilieus eindämmen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2020

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Stadt Mannheim prüft alle rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen ihres Vorkaufsrechts, möglicher Abwendungsvereinbarungen und Gewerbegestattungen die Ausdehnung des Rotlichtmilieus in der Neckarstadt-West zu stoppen.

2. Wenn Abwendungsvereinbarungen mit Immobilien-Erwerbern im Rotlichtbereich geschlossen werden, dann soll in diese eingeschlossen werden:

– Die Wohnungen werden im Rahmen des Wohnungsmietrechtes und nicht als Gewerberäume vermietet.
– Die Mietpreise müssen sich im Rahmen des jeweils aktuellen Mannheimer Mietspiegels bewegen.
– Jede Vermietung oder Untervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Mannheim; dies gilt auch für eine Verpachtung des Hauses im Ganzen.
– Die Stadt Mannheim kann die Zustimmung zu einer gewerblichen Vermietung oder Untervermietung oder einer Vermietung oder Untervermietung zu Wohnzwecken an Personen, von denen bekannt oder nach den Umständen der Vermietung anzunehmen ist, dass sie in den Bordellen tätig sind oder tätig werden, ohne Angabe von Gründen verweigern.

3. Die GBG nutzt die Möglichkeiten zum Erwerb von Immobilien im entsprechenden Umfeld möglichst weitgehend.

4. Die Stadtverwaltung beantwortet folgende Fragen:

– Wie sieht die Eigentümer*innenstruktur in der Lupinenstraße aus und wie viele der Immobilien sind verpachtet?
– Mit welchen Auswirkungen rechnen Stadtverwaltung und Polizei bei der Ausdehnung des Rotlichtmilieus und der sich abzeichnenden Eigentümer*innenstruktur?
– Welche Konsequenzen sind dabei für Bewohner*innen und insbesondere für Kinder und Jugendliche zu erwarten?

Begründung

Es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass das Rotlichtmilieu in der Lupinenstraße mit aktiven Ankäufen von Immobilien ausgebaut werden soll. Mit der Ansiedlung von gastronomischen Angeboten in der Lupinenstraße soll die Straße auch zu einer Ausgehmeile entwickelt werden.

Um die menschenunwürdigen Zustände der Frauen in der Prostitution zu stoppen, muss die Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Rotlichtmilieu vor Ort zu stoppen. Gerade im kinderreichsten Stadtteil Mannheims ist diese Entwicklung nicht länger zu verantworten. Hier braucht es gute Lösungsansätze und mehr Unterstützung für Frauen, die aussteigen wollen, damit diese den Weg aus der Prostitution erfolgreich meistern können. Der Ausdehnung des Rotlichtmilieus steht dazu völlig im Widerspruch und muss mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gestoppt werden. Die Stadt besitzt in der Lupinenstraße das Vorkaufsrecht und kann und muss ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent einsetzen.

 

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Ergebnis:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.2021 lehnt die Stadtverwaltung unseren Antrag als rechtlich nicht möglich bzw. durchsetzbar ab. Allerdings soll das Thema Prostitution und die Ausdehnung des Rotlichtmilieus in der Lupinenstraße zu einer „Ausgehmeile“ im fachlichen Rahmen nochmal grundsätzlich behandelt werden.

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24. November 2020
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