Satzungsänderung für genehmigungsfreie Nutzung von Straßenkreide
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
In der Satzung der Stadt Mannheim über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird § 5 Erlaubnisfreiheit, Absatz 2 wie folgt ergänzt:
-Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen weiterhin folgende Nutzungen:
(…)
Das Zeichnen oder Schreiben mit wasserlöslicher Straßenkreide, sofern dieses nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen einschränkt. Fahrbahnen sollen dabei ausgenommen werden. Bei Aktionstagen, wenn der Verkehr nicht stattfindet besteht ebenfalls Genehmigungsfreiheit.
Begründung:
Das Zeichnen oder Schreiben mit wasserlöslicher Straßenkreide im öffentlichen Raum, also auf Gehwegflächen, in Fußgängerzonen und auf Plätzen stellt weder eine Verschmutzung noch eine Nutzungseinschränkung dar. Straßenkreide ist wasserlöslich und rückstandsfrei abwaschbar. Deshalb wird sie von Kinderhand i.d.R. auch geduldet. Das Straßengesetz für Baden-Württemberg regelt in § 16, Absatz 7 eine mögliche Genehmigungsfreiheit. Selbstverständlich darf dabei der Straßenverkehr für Rad und Auto nicht beeinträchtigt werden.
Eine Änderung der Satzungen 6.10 bis 6.17 über Sondernutzungen in den Fußgängerzonen der Stadt ist nicht nötig, da dort jeweils in § 1, Absatz 2 die Geltung der Satzung der Stadt Mannheim über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen auch für Fußgängerzonen geregelt ist, sofern nicht anders aufgeführt.
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Ergebnis:
Am 23.03. wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses Technische Betriebe über unseren Antrag entschieden. Mit Mehrheit wurde eine Vereinfachung der Satzung beschlossen und spontane Aktionen möglich gemacht. #Grünwirkt