Umsetzung Bundesteilhabegesetz und Landesrahmenplan

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mannheim? Welche Ergebnisse gab es bei der Einigung auf einen Landesrahmenvertrag auf Landesebene? Wie und wann wird dieser in Mannheim umgesetzt?

Begründung
Zum 1. Januar 2020 ist die wesentliche Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten: Es beinhaltet ein eigenständiges Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen. Die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen haben sich nun endlich auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt, der die Grundlage für die künftigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz in Baden-Württemberg bildet. Die Anfrage möchte in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen das auf die künftigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Mannheim hat.

 

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Ergebnis:

Die Stadt hat im WiASo am 09.12.20 mitgeteilt, dass sie den Rahmenvertrag mit dem Land noch im Dezember unterschreiben wird (Stand 02/2021).

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26. Oktober 2020
Kategorien: Allgemein, Anfragen 2020 |