Informationsabfrage nach LIFG unabhängig vom Geldbeutel
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2020
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 i. d. F. vom 01. Januar 2020 wird wie folgt ergänzt:
„Von der Gebührenerhebung nach Gebührenverzeichnis 1 Nr. 5 (Auskünfte und Einsichtnahme in Akten und Bücher, Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen) können gemeinnützige Vereine, Transferleistungsempfänger*innen, freie Journalist*innen und Redaktionen unter 10 Mitarbeiter*innen ausgenommen werden.“
Begründung
Der Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) besteht darin “durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.” (LIFG, § 1, Absatz 1)
Als GRÜNE Fraktion sehen wir dieses Recht in Gefahr, es darf nicht vom Geldbeutel abhängen.