Klimaoffensive: Tempo 30 in der Seckenheimerstaße
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 02.07.2020
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung setzt in der Seckenheimerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h fest.
Begründung:
Für die Straßenbahn dürfte mit dieser Maßnahme keine nennenswerte Verzögerung einhergehen.
Die Seckenheimerstraße wird vom Individualverkehr und der Straßenbahn gemeinsam genutzt, wegen der Haltestellen ist die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h meist nur auf kurzen Abschnitten möglich.
Die Straßen sind sehr belebt, parkende Autos erschweren den Überblick für Fahrradfahrer und Fußgänger, Schulwege führen über die Straßen. In Bezug auf die kommende Parklets dient dies als verkehrssichernde Maßnahme und ermöglicht eine sichere Außenbestuhlung.
Eine Tempo-30-Zone sorgt für mehr Sicherheit für alle Beteiligten und reduziert auch die Belastung durch Lärm und Abgase. Für die Nachtstunden und im Bereich der Schulen ist dort bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung eingeführt, mit der ganztägigen Umstellung kann die Belastung weiter verringert und mehr Aufenthaltsqualität im Stadtteil geschaffen werden.
Eine gleichbleibende Geschwindigkeit ist für die Autofahrer*innen leichter einzuhalten und sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss. Für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen bedeutet Tempo 30 mehr Sicherheit und kann das Umsteigen vom privaten PKW auf das Fahrrad fördern, vor allem bei Einkaufsfahrten besteht ein großes Potential.
In der Mittelstraße und der Feudenheimerstraße liegen vergleichbare Verhältnisse vor, hier wurde erfolgreich Tempo 30 ganztags eingeführt, die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet soll damit sukzessive vorangetrieben werden.