Öffnung von Outdoor-Sportstätten

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2020

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Verwaltung setzt sich beim Land Baden-Württemberg für Neuregelungen beim Sportbetrieb ein und erarbeitet mit dem Sportkreis Mannheim einen gemeinsamen Vorschlag für die Öffnung der Outdoor-Sportstätten unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes.

2. Die Verwaltung bereitet mit den Mannheimer Vereinen eine Öffnung der Sportstätten vor, insbesondere die sportartspezifischen Anforderungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes.

3. Die Verwaltung erarbeitete mit den Mannheimer Vereinen Voraussetzungen unter denen im Freien ein Sportbetrieb in Kleingruppen, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes möglich ist.

4. Die Ausarbeitung eines Stufenplans zur Wiederaufnahme eines möglichen Sportbetriebs mit dem Sportkreis Mannheim und den Mannheimer Vereinen.

Begründung

Die Menschen und auch die Vereine leiden doppelt unter der Schließung von Sportstätten und Vereinshäusern. Häufig fehlen nicht nur Pachteinnahmen aus der geschlossenen Gastronomie, sondern den Mitgliedern kann derzeit kein Sportangebot unterbreitet werden. Viele treibt das gute Wetter zu Spaziergängen, Jogging- und Fahrradtouren, häufig an die gleichen Gebiete, wie Neckardamm oder Käfertaler Wald. Um diese Strecken zu entzerren, wäre es sinnvoll Individualsport und Sport in Kleingruppen im Freien, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand sportartspezifisch gut eingehalten werden kann, auch zu Freizeit- und Trainingszwecken wieder zu erlauben.

Neben den gesundheitlichen Gesichtspunkten ist es unser Ziel, dass insbesondere Kinder und Jugendliche in beengten Wohnsituationen bzw. sozial benachteiligten Familiensituationen wieder die Möglichkeit bekommen in ihrem Verein Sport zu machen.

Für das Vorhaben kann das Land Rheinland Pfalz Orientierung geben. Dabei sollte die Verwaltung unter Berücksichtigung der DOSB-Empfehlungen die Vereine sportartspezifisch bei der Umsetzung der Voraussetzungen zur Wiederaufnahme eines Sportangebotes beraten und unterstützen.

Gemeinsam mit dem Sportkreis Mannheim soll für die Sportarten, deren Öffnung noch nicht möglich ist, ein Stufenplan erarbeitet werden. Dieser Stufenplan muss die Umsetzung der Regeln anhand der DOSB-Empfehlungen konkret ausgestalten. Ausgenommen davon sollten bis auf weiteres nicht kontrollierte Outdoor Fitnessgeräte (z. B. Calisthenics-Anlage, etc.) werden.

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28. April 2020
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