Falschparker-Bußgelddaten

Falschparker vor Fußgängerampel

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung stellt folgende Auswertungsdaten in digitaler, maschinenlesbarer Form (z.B. csv) zum Thema Falschparken jährlich ab 2018 zur Verfügung

  1. Tatbestandsnummer laut Bußgeldkatalog
  2. genaue Datums- und Zeitangabe des Parkverstoßes
  3. Angabe, von wem der Parkverstoß erfasst wurde (Ordnungsamt, Polizei, Bürgermeldung)
  4. Ortskennzeichen
  5. ein eindeutiger Identifier (Code) für das Kennzeichen
  6. Ortsangabe des Parkverstoßes, genaue Adresse und Geokoordinaten
  7. Fabrikat des Fahrzeugs

Falls es bei einzelnen Punkten Probleme mit dem Datenschutz gibt, erfolgt durch die Verwaltung eine entsprechende Rückmeldung und die Punkte werden ggf. herausgenommen.

Begründung:

Um festzustellen wie man besser gegen Falschparker in der Stadt vorgehen kann, bedarf es einer gründlichen Datenanalyse darüber, welche Vergehen am häufigsten sind, wo sie am häufigsten auftreten und ob es sich eher um Pendler*innen oder um Anwohner*innen handelt. Auch mögliche Zusammenhänge mit Veranstaltungen, Ereignissen oder bestimmten Fahrzeugtypen können möglicherweise zur Verbesserung der Situation beitragen.

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Ergebnis aus der Sitzung des Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 08.07.2020:

Aufgrund von Datenschutzbedenken kann die Verwaltung keine vollständigen Daten zur Verfügung stellen, sondern nur einzelne Details bereitstellen, wie z.B. Ortskennzeichen. Eine eindeutige Identifizierung soll datenschutzseitig ausschließbar bleiben.

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21. Februar 2020
Kategorien: Allgemein, Anträge 2020 | Schlagwörter: , |