Rettungswagen auf Straßenfesten
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
- Welche Regelungen existieren zur Bereitstellung von Rettungswagen auf Straßenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt)?
- Muss bei Straßenfesten immer mindestens ein Rettungswagen (Besatzung: mindestens ein/e Rettungsassistent*in und ein/e Rettungssanitäter*in) zur Verfügung stehen oder würde bei kleineren Veranstaltungen auch ein Krankentransportwagen (Besetzung: mindestens ein/e Rettungssanitäter*in) ausreichen?
- Warum wurden bisher keine einheitlichen Maßstäbe angewendet? Dies betrifft insbesondere Auflagen für Veranstaltungen von Vereinen im Vergleich zu anderen Veranstaltungen im Stadtgebiet und die Verfahrensweise bei der Absicherung von Demonstrationen.
Begründung:
Die Bereitstellung eines voll ausgestatteten Rettungswagens mit mindestens einer/m Rettungsassistent*in und einer/m Rettungssanitäter*in (vgl. § 9 Abs. 1 RDG) ist für das DRK sehr kosten- und personalintensiv. Gerade bei kleinen Straßenfesten in den Stadtteilen scheint die Notwendigkeit eines vor Ort bereitstehenden Rettungswagens nicht im Verhältnis zu den anfallenden Aufwendungen zu stehen. Daher sollten geprüft werden, ob Möglichkeiten bestehen, die Anforderungen diesbezüglich zu reduzieren.