Ergänzung Polizeiverordnung zu Mehrwegbehältnissen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26.11.19
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
In der Allgemeinen Polizeiverordnung wird der §9 Absatz 4 „Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum dürfen Speisen und Getränke nur in Behältnissen gegen Pfand ausgegeben werden. Gleiches gilt bei der Ausgabe von Besteck.“ wie folgt ergänzt:
„Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum dürfen Speisen und Getränke ausnahmslos nur in Mehrwegbehältnissen gegen Pfand ausgegeben werden. Gleiches gilt bei der Ausgabe von Besteck.“
Begründung
Bei verschiedenen Veranstaltungen war zu beobachten wie Einwegbehältnisse gegen Pfand oder gar ohne Pfand ausgegeben wurde. Um entsprechend auch für Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu sorgen, muss garantiert werden, dass ausschließlich Mehrwegbehältnisse und Mehrweggeschirr verwendet werden.