Mietpreismoratorium

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 01.10.19

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Mannheim, die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft wird aufgefordert, ihre Mieterhöhungen auf max. ein Prozent jährlich bis vorläufig 2025 zu begrenzen.

Begründung

Die zunehmenden Mietpreissteigerungen treffen insbesondere Mieter*innen mit geringem Einkommen oder ALG-Bezug. Hierbei geht der Anteil der Warmmiete vielmals längst über die als kritische Schwelle anerkannten 30% des Einkommens hinaus und beeinträchtigt damit den Lebensstandard und die Möglichkeit nachhaltig zu leben. Ein solches Mietpreismoratorium wäre für die ganze Stadt von Bedeutung, die Tochtergesellschaft der Stadt kann mit gutem Beispiel vorangehen. Würde man das Mietpreismoratorium auf 0% setzen, entfiele die Einberechnung der GBG-Wohnungen in den städtischen Mietpreisspiegel. Daher sollte der Deckel auf das geringstmögliche Maß begrenzt werden und damit auch der Einfluss auf den Mietspiegel positiv bestehen bleiben.

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Ergebnis:

Der Oberbürgermeister erklärte in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.11.19, dass die durchschnittliche Mieterhöhung bei Wohnungen der GBG seit 2017 und bei den Planungen bis 2024 bei einem Prozent liege und es demnach kein Moratorium brauche. Von 18.000 GBG-Wohnungen liegen 98% zudem unter dem Mietspiegeldurchschnitt.

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17. September 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: |