Änderung der Energieleitlinien
Antrag zur Sitzung des AUT am 27.03.12, TOP 3 und des Gemeinderats am 03.05.12
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
beim Neubau von städtischen Gebäuden (außer Sondergebäude) sowie beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Neubebauung wird der Passivhausstandard als Gebäudeenergiestandard gesetzt.
Zur Qualitätssicherung erfolgt eine Qualitätskontrolle.
Begründung
Der vorgelegte Entwurf der Energieleitlinien bildet nur den Status quo ab. Die für Mannheim vorgeschlagene Unterschreitung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 um mindestens 30 % soll schon in diesem Jahr gesetzlich geregelt werden – energetisch ambitioniertes Planen sieht anders aus!
Sowohl Heidelberg als auch Frankfurt haben gezeigt, dass der Passivhausstandard als Gebäudeenergiestandard praktikabel und umsetzbar ist. Immer mehr Architekt_innen werden dafür zertifiziert. Erfahrungen z.B. bei der Bahnstadt in Heidelberg zeigen: wenn von vorne herein klar gemacht wird, dass der Passivhausstandard Voraussetzung für Planungen ist, ist auch die Akzeptanz bei den Architekten vorhanden.
Und zu guter Letzt ist der Passivhausstandard auch ein Signal an die Öffentlichkeit, dass die Stadt für den Neubau ihrer Gebäude ambitionierte Anforderungen setzt, die trotzdem bezahlbar bleiben, da sich die Mehrinvestitionen innerhalb weniger Jahre durch die Einsparungen wieder amortisieren.