Darstellung der Haushaltsreste

Antrag zu TOP 2.2 der Sitzung des Hauptausschusses am 17.04.2012

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Vor dem Beschluss der B-Vorlage Nr. V186/2012 „Bildung von Haushaltsresten des Jahres 2011 in das Jahr 2012 sowie vorläufiges Rechnungsergebnis 2011“ legt die Verwaltung folgende Informationen vor.
Dem Gemeinderat wird eine Liste vorgelegt, in der alle Haushaltsstellen (inklusive alten Haushaltsresten) aufgeführt sind, bei denen Gelder von mindestens 20.000 Euro nicht verausgabt wurden und die nicht als Haushaltsrest in der Vorlage vorgeschlagen werden. Dies wird bei jeder Haushaltsreste-Übertragung so gehandhabt. Die Verwaltung begründet bei den nicht verausgabten Geldern, die nicht als Haushaltsrest angemeldet wurden, warum dies so ist.
Welche Differenzen gibt es zwischen von Dezernaten angemeldeten Haushaltsresten und der B-Vorlage Nr. V186/2012? Wir bitten um Darstellung aller Differenzen, die größer als 20.000 Euro sind.

Begründung

Das oberste Recht des Gemeinderates ist das Haushaltsrecht. Dieses kann der Gemeinderat aber nicht richtig ausüben, wenn ihm Informationen fehlen. Aktuell hat die Verwaltung einen Vorschlag gemacht, welche beschlossenen Projekte fortgeführt werden sollen, deren Gelder letztes Jahr nicht verausgabt wurden. Der Gemeinderat hat hier die Möglichkeit zu streichen und Projekte nicht fortzuführen. Es ist dem Gemeinderat jedoch nicht möglich zu entscheiden, dass Projekte doch fortgeführt werden, deren Gelder letztes Jahr nicht verausgabt wurden, deren Streichung die Verwaltung vorschlägt. Die Nicht-Fortführung wird vom Gemeinderat automatisch durch die Nicht-Bildung von Haushaltsresten beschlossen. Damit der Gemeinderat tatsächlich eine bewusste Entscheidung über die Nichtfortführung von Projekten treffen kann, braucht er die Information, an welcher Stelle Gelder übrig geblieben sind und die nicht als Haushaltsrest vorgetragen werden sollen. Für den Überblick ist auch die Darstellung der Dezernate wichtig.

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17. April 2012
Kategorien: Anträge 2012 |