Kindeswohlgefährdung in der LEA Industriestraße
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28.05.19
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Lebenssituation der Minderjährigen in der Landeserstaufnahmestelle Industriestraße:
- Welche Spielmöglichkeiten oder Spielplätze gibt es für Minderjährige?
- Welche pädagogischen Angebote gibt es für minderjährige Bewohner*innen?
- Gibt es Rückzugsräume für Familien und Kinder?
- Wie lange beträgt die Aufenthaltsdauer der betroffenen Familien?
Mögliche Kindeswohlgefährdungen in der Landeserstaufnahmestelle Industriestraße:
- Wie bewertet das Jugendamt der Stadt Mannheim die Situation der Minderjährigen, die in der Erstaufnahmestelle Industriestraße untergebracht sind?
- Ist das Jugendamt der Stadt Mannheim in der Vergangenheit wegen möglicher Kindeswohlgefährdung in der Erstaufnahmestelle Industriestraße tätig geworden? Stellen Sie gegebenenfalls die Gründe für das Einschreiten des Jugendamtes dar.
- Durch welche Sicherheitsmaßnahmen sind Kinder und Jugendliche in der Erstaufnahme-stelle Industriestraße vor Übergriffen geschützt?
- Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Sicherheitslage für Minderjährige in der Erstaufnahmestelle Industriestraße? Wie stellt dieser sich dar?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung die baulichen Bedingungen in der Erstaufnahmestelle Industriestraße unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für Kinder und Jugendliche?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung insbesondere den Schutz vor Einbruch und die Beschaffenheit der Fenster und Türen in der Erstaufnahmestelle Industriestraße?
Begründung
Durch Augenzeug*innen wurde von möglichen Gefährdungen aufgrund von mangelhaften baulichen Gegebenheiten in der Landeserstaufnahmestelle Industriestraße berichtet. Dadurch ist eine Kindeswohlgefährdung für die minderjährigen Bewohner*innen der Landeserstaufnahmestelle zu befürchten. Auch die Sicherheit der Minderjährigen vor Übergriffen von innerhalb und außerhalb der Einrichtung steht vor diesem Hintergrund in Frage. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, ob und wo in der Erstaufnahmestelle pädagogisch sinnvolle Angebote und Spielmöglichkeiten für die dort untergebrachten Jugendlichen bestehen.
Es ist die Aufgabe der Mannheimer Stadtverwaltung, mögliche Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen.
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Ergebnis:
Die Verwaltung hat in der Jugendhilfeausschusssitzung am 18.07.19 mündlich mitgeteilt, dass sie die Unterbringung in der LEA für nur bedingt geeignet für Familien mit Kindern und Jugendlichen hält. Die Spielmöglichkeiten sind stark beschränkt, die Rückzugsmöglichkeiten nicht adäquat. Es gab in 2018 und 2019 insgesamt sechs Verfahren zur Kindeswohlgefährdung.