Neue Regelungen für Grundstücksverkäufe festlegen

Maschendrahtzaun mit verrostetem Schloss

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.19

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1.) Die Stadtverwaltung erarbeitet neue Richtlinien und neue vertragliche Regelungen für Grundstücksverkäufe zur Absicherung von Gemeingütern sowie zur langfristigen Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung.

2.) Das iterative Vorgehen bei der Entwicklung neuer Flächen, d.h. die Erstellung des Bebauungsplans in Zusammenarbeit mit den potentiellen Investoren, wird im Hinblick auf die langfristige Zielsicherung angepasst.

3.) Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Gemeinderat Maßnahmen gegen Grundstückspekulationen und ergänzt sie im 12-Punkte-Wohnungsprogramm.

4.) Die Regelungen gelten auch für die städtischen Tochtergesellschaften.

Begründung

Das Beispiel Turley hat in der Kommunalpolitik und der Mannheimer Bevölkerung zu einer großen Unsicherheit geführt. Dieser Fall aufgeklärt und daraus Konsequenzen gezogen werden.

Über einen breit angelegten stadteigenen Grundstücksbesitz lässt sich die städtebauliche Entwicklung verlässlich steuern. Von daher kommt beim Verkauf von Grundstücken der langfristigen Sicherung der städtebaulichen Ziele eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Grundstücksspekulationen in Mannheim zu verhindern.

Im Falle von Grundstücksverkäufen müssen neue Richtlinien erarbeitet und diese in den Verkaufsverträgen, beispielsweise mit Absicherungsklauseln, geregelt werden.

Im Fokus sollten hier die Erreichung von Entwicklungszielen für die Stadt bzw. den Stadtteil sowie die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum stehen.

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Ergebnis:

Der AUT am 23.07.2020 hat neue Musterkaufverträge und somit neue Regelungen für Grundstücksverkäufe beschlossen. Damit wird in Zukunft deutlich mehr Gewicht auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und den Klimaschutz gelegt. Ebenso gibt es effektive Klauseln gegen Grundstücksspekulationen.

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12. März 2019
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