Zugriff auf verbilligte Grundstücke des Bundes
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 25.09.18
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Welche Auswirkungen haben die Änderungen bei der Vergabe von Grundstücken in Bundesbesitz, die der Bundestag im Juli dieses Jahres im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen hat für Mannheim?
2. Unter welchen Bedingungen könnten aufgrund dieser Änderungen Grundstücke auf Konversionsflächen wie beispielsweise Spinelli verbilligt erworben werden?
Begründung
Nach Medienberichten hat der Bundestag im Rahmen des Haushaltsgesetzes (S. 3066) beschlossen, dass Kommunen zukünftig auf „alle entbehrlichen Grundstücke“ des Bundes zuerst und verbilligt zugreifen dürfen. Diese Grundstücke dürfen, anders als bisher, auch verbilligt an private Bauträger weitergereicht werden, sofern dies der „Erfüllung des Verbilligungszwecks“ dient. Auch die Obergrenze bei der Abgabe von verbilligten Grundstücken zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus entfällt zukünftig.
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Ergebnis aus der Sitzung des Unterausschuss Konversion am 15.10.19:
Auf unsrere Anfrage hin erteilte ein Vertreter der BIMA folgende Auskunft: Für Kindergärten, Schulen und Feuerwehr, so wie für Schwimmbäder mit regionaler Ausprägung kann es eine Verbilligung geben. Diese wird vor Vergabe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geprüft. Im Falle einer Verbilligung müssen die Bauvorhaben innerhalb einer Frist von fünf Jahren realisiert sein. In Einzelfällen, bzw. bei Großprojekten ist eine Verlängerung dieser Frist möglich. Das Angebot eines Grundstücks an die Stadt durch den Bund erfolgt automatisch vor einem Verkauf an Private, die Stadt muss hier nicht aktiv werden.
Weitere Infos zum Thema Erstzugriffsrecht und Verbilligung gibt es hier.