Kindergartenneubau auf dem Lindenhof entsprechend Baumschutz und Begrünungssatzung
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.07.18, TOP 6
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der geplante Bau des Kindergartens auf der bisher öffentlichen Grünfläche Waldparkstraße/Landteilstraße ist so zu planen dass der Baumbestand auf der Fläche erhalten bleibt.
2. Entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Begrünungssatzung erfolgt beim geplanten Bau des Kindergartens auf der bisher öffentlichen Grünfläche Waldparkstraße/Landteilstraße eine Dach- und Fassadenbegrünung.
Begründung
Der geplante Bau eines Kindergartens auf der bisher öffentlichen Grünfläche Waldparkstraße/Landteilstraße im Stadtteil Lindenhof lässt sich nur mit der verheerenden Versorgungssituation mit Kita-Plätzen auf dem Lindenhof begründen. Insofern gilt es, den Entzug der Grünfläche für die Öffentlichkeit durch einen ökologisch wertvollen Bau zu kompensieren. Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat erst vor kurzem entsprechende Satzungen erlassen. Es wäre für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar und ein absolut verheerendes Vorbild für private und gewerbliche Bauherren, wenn die Stadt sich anschließend sofort eine Ausnahme genehmigt.