Vergabekriterien und Vergabeleitlinien
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.07.18
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Bei Vergaben, die im Hauptausschuss oder Gemeinderat beschlossen werden, legt die Verwaltung die Vergabe-Kriterien vor der Ausschreibung dem Hauptausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Davon ausgenommen sind Ausschreibungen, die ausschließlich über den Preis entschieden werden dürfen.
2. Für Fälle, in denen keine Befassung des Gemeinderats möglich ist, erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat in Ergänzung zur städtischen Vergabeordnung Leitlinien für städtische Vergaben.
Begründung
Gemeinderat und Hauptausschuss haben das Recht, über bestimmte Vergaben zu beschließen. Die Gremien erhalten hiervon jedoch erst Kenntnis, wenn die eigentliche Ausschreibung bereits beendet ist und es auf Basis der vorab festgelegten Kriterien nur noch um den Zuschlag geht. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Vergabe nicht mehr abgelehnt werden, ohne dass damit hohe Kosten und zeitliche Verzögerungen verbunden sind: Die Ausschreibung müsste erneut vorgenommen und Teilnehmende an der Ausschreibung entschädigt werden.
Insbesondere kann dann nicht mehr auf die Vergabe-Kriterien – bei großen Ausschreibungen die eigentlichen „politischen Stellschrauben“ des Verfahrens – Einfluss genommen werden.
Um hierauf politisch einwirken zu können, etwa um ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen, soll der Hauptausschuss bereits bei der Vorbereitung solcher Ausschreibungen beteiligt werden.