Rauchverbot auf Kinderspielplätzen – Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Mannheim wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Auf Kinderspielplätzen und sonstigen Spielanlagen sowie in deren unmittelbarer Nähe ist das Rauchen untersagt
Begründung
Rauchverbote auf Kinderspielplätzen sind in der Zwischenzeit gängig, so beispielsweise in Stuttgart oder Karlsruhe. Auch in unseren Nachbarstädten Heidelberg und Ludwigshafen darf dort nicht mehr geraucht werden. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Rauchen auf Mannheimer Spielplätzen weiterhin geduldet wird.
Rauchen schadet der Gesundheit der Kinder direkt und indirekt. Zigarettenkippen sind die größte Verschmutzung in Sandkästen und auf Kinderspielplätzen. Insbesondere Kleinkinder nehmen diese und stecken sie in den Mund, falls sie auch nur wenige Sekunden unbeobach-tet sind.