Gehörlosenverein: Mietkostenzuschuss und Diskussion zu Geschäftsführungskosten im Gesundheitsausschuss

Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gehörlosenverein erhält jährlich einen Mietkostenzuschuss von 3.500 €.

2. Im Gesundheitsausschuss wird darüber beraten, ob für Vereine im Gesundheitsbereich Geschäftsführungskosten übernommen werden können.

Begründung:

zu 1) Nach seinem Umzug in die neuen Räumlichkeiten auf Franklin benötigt der Gehörlosenverein 3.500 € pro Jahr für die Mietkosten. Es ist dem Verein nicht möglich, diese Summe selbst aufzubringen. Auch für sein früheres Zentrum wurde dem Verein ein Mietkostenzuschuss gewährt, der sogar deutlich höher war als der aktuelle Betrag.

zu 2) (Selbsthilfe-) Vereine im Gesundheitsbereich vertreten häufig die Interessen von Menschen bzw. unterstützen Menschen, die Hilfe beim täglichen Leben brauchen. Die Menschen, die diese Vereine tragen sind also häufig doppelt belastet. Es gilt zu klären ob in besonderen Fällen diesen Vereinen eine (regelmäßige) Unterstützung bei der Führung ihrer Geschäfte gewährt werden kann.

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06. Dezember 2017
Kategorien: Anträge 2017 | Schlagwörter: , |