Auszahlungszeitpunkt von Zuschüssen vorziehen
Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Auszahlungszeitpunkt für Zuschüsse an Dritte wird vorgezogen. Zukünftig werden die Raten jeweils zum Quartalsbeginn ausgezahlt.
Begründung:
Vor allem bei kleinen Zuschussempfängern entsteht im Monat Januar grundsätzlich eine bedrohliche Liquiditätslücke, da die Raten der Zuschüsse derzeit zur Quartalsmitte ausgezahlt werden und so die erste Auszahlung in einem Kalenderjahr erst Mitte Februar erfolgt. Durch ein Vorziehen des Auszahlungszeitpunktes kann dieser Missstand behoben werden, ohne dass der Stadt ein finanzieller Nachteil entsteht.