„Geschäftsstelle“ für AG 78 KJHG: Personal- und Sachmittel bei Jugendhilfeplanung
Antrag zu den Etatberatungen 2018 / 2019 vom 11.12. – 13.12.2017
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die AGs nach § 78 KJHG erhalten künftig organisatorische Unterstützung bei ihrer Arbeit und ein Sachmittelbudget. Diese „Geschäftsstelle“ wird bei der Jugendhilfeplanung angesiedelt.
Begründung:
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII KJHG leisten gute und wichtige Arbeit im Bereich der Jugendhilfeplanung. Erfreulicherweise haben in den vergangenen zwei Jahren die Bedeutung und der Zugang der Arbeitsgemeinschaften zum Jugendhilfeausschuss und dessen konzeptioneller Arbeit deutlich zugenommen. Woran es aber sichtlich fehlt, ist ein suffizientes Overhead zur Sicherstellung und Koordination einer qualitativ sinnvollen Arbeit. Es kann nicht sein, dass Fachtage nur dann stattfinden können, wenn eines der jeweiligen AG-Mitglieder irgendeine Möglichkeit zur Aufbringung entsprechender Mittel und entsprechenden Einsatzes aus eigenen Mitteln sieht. Eine regelmäßige Beschäftigung in Jugendhilfeausschuss, im Rat und in der Verwaltung mit den Themen der Arbeitsgemeinschaften, welche alle von zentraler Bedeutung für Jugendarbeit und Jugendhilfe sind, dürfen nicht von solchen schlechten Bedingungen abhängig sein.