Ausnahmegenehmigungen zum Parken
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 20.03.12
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Parken in Verbotsbereichen des öffentlichen Ver-kehrsraums sind derzeit an Mitarbeiter_innen der Stadt Mannheim ausgegeben?
Welchen Personenkreisen städtischer Mitarbeiter_innen wurden Ausnahmeregelungen gegeben?
Welche Gründe rechtfertigen das Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen an städtische Mitarbeiter_innen?
In welchen Fällen wird gegenüber Personen, die nicht dem Mitarbeiterkreis der Stadt Mannheim zuzurechnen sind, ein Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung anerkannt?
Werden für diese Ausnahmegenehmigungen Gebühren erhoben?
Wie wird der (finanzielle) Wert dieser Ausnahmegenehmigungen beziffert?
Begründung
Ausnahmegenehmigung zum Parken werden in der Regel nur an bestimmte Berufszweige (z.B. Ärzt_innen, Handwerker_innen, etc.) und Schwerbehinderte erteilt. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, „sofern Gründe vorliegen, die eine solche Regelung rechtfertigen“ (vgl. www.mannheim.de). Eine Übersicht über diese Gründe ist ebenso wichtig wie eine Erläuterung, wie diese innerhalb der Mitarbeiter_innen der Stadt Mannheim angewandt werden.