Änderungsantrag zur Vorlage V009/2017 „Wohnungspolitische Strategie und 12-Punkte-Programm zum Wohnen für Mannheim“
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 31.01.17 TOP 2 und zum Gemeinderat am 14.02.17
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Vorlage wird in folgenden Punkten geändert:
Zu 1. Aktivierung (nicht militärischer) städtischer Konversionsflächen:
Nicht mehr genutzte Schulstandorte und andere versiegelte Flächen können unter Berücksichtigung des Freiflächenbedarfs des umliegenden Quartiers für Wohnzwecke umgewidmet werden. Nicht mehr genutzte Vereinssportanlagen und andere unversiegelte Flächen sollen vorrangig zur Aufwertung der umliegenden Quartiere in pflegeleichte, naturnahe Grünflächen umgebaut werden. Die zukünftige Nutzung wird in einem Beteiligungsprozess erarbeitet.
Zu 3. Aktivierung städtischer Brachflächen:
Die im Wohnbaulandkataster identifizierten unbebauten städtischen Flächen werden auf ihre klimatische Relevanz geprüft. In den wärmebelasteten Quartieren wird auf eine weitere Innenentwicklung verzichtet. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt und Weiterentwicklung innerstädtischer Grünflächen, entsprechend der Empfehlungen aus den Klimaanpassungs-strategien des Bundes und Landes.
Zu 4. Aktivierung privater Baulücken unter Einbeziehung des BDA und der Architektenkammer:
Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem BDA und Architektenkammer Vorschläge, wie mit möglichst geringem Genehmigungsaufwand Dachausbauten und Aufstockungen unterstützt werden können. Der Punkt sowie die Überschrift werden entsprechend ergänzt. Die Stadt erstellt eine Potentialanalyse für Dachausbau und Aufstockungen.
Zu 5. Nachverdichtung und Ersatzneubau
Nachverdichtung darf nicht vorrangig, sondern nur nach Einzelfallprüfung und nachrangig erfolgen.
Zu 7. Quotenmodell für preisgünstigen Wohnraum:
Die Mindestquote für preisgünstigen Wohnraum wird auf 30% festgesetzt. Sie orientiert sich an der Durchmischung im Stadtteil.
Die soziale Durchmischung ist Voraussetzung für mehr Teilhabe und Vielfalt in den Stadtteilen. Auch die Förderung von Integration muss Beachtung finden, denn die Einwanderinnen und Einwanderer von heute sind die Mieter von morgen. Daher muss die wohnpolitische Strategie zukunftsorientiert gestaltet sein um Bürgerinnen und Bürger Raum für ein gemeinsames Leben in der Stadt zu bieten.
Zu 8. Verbilligte Vergabe von Wohnbaugrundstücken für preiswerten Wohnbau
Verbilligtes Wohnen darf nicht auf studentisches und betreutes Wohnen reduziert werden. Dies ist bei der Vergabe zu berücksichtigen. Hierzu ist eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten.
Zu 9. Vergabe nach Konzeptqualität
Ausschlaggebend für die Vergabe von Flächen sind neben Menge und Qualität preisgünstigen Wohnraums auch hohe energetische Standards sowie Mobilitätskonzepte, die einen Verzicht auf einen eigenen PKW möglich machen.
Begründung:
Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Stadtverwaltung in ihrem Bestreben, eine Wohnungspolitische Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung zusätzlichen preisgünstigen Mietwohnraums in Mannheim auszuarbeiten und zu beschließen.
Die GRÜNEN begrüßen es ausdrücklich, dass insbesondere eine Mindestquote zukünftig dabei helfen soll, preisgünstigen Wohnraum für einkommensschwache Haushalte neu zu schaffen. Wir schätzen aber den Bedarf und die Möglichkeiten eher höher ein, so dass wir die Quote auf 30% erhöhen würden. Besonders zu berücksichtigen gilt dabei die schon vorhandene Durchmischung im Stadtteil.
In der Umnutzung leerstehender Büroflächen sehen wir ein großes Potential, die nach dem aktuellen Jahresbericht der Wirtschaftsförderung 2015 gut 100.000m² Leerstand können attraktive Wohn-Arbeitsadressen werden. Aber auch den Leerstand bei Geschosswohnungen von ca. 3.000WE gilt es aktiv abzubauen.
Ebenso freuen wir uns, dass gemeinschaftliches Wohnen bzw. gemeinschaftliche Wohnprojekte zukünftig besonders gefördert werden sollen. Ebenso unterstützen wir den Ankauf von Immobilien in Stadtteilen mit stark positiver Mietentwicklung wie beispielsweise im Jungbusch, um den Mietwohnungsmarkt dort zu stabilisieren.
Kritisch sehen wir, dass Klimaschutz und energetische Standards, ökologisches Bauen und nachhaltige Mobilität in der Vorlage keinen Platz finden. Kritisch ist außerdem anzumerken, dass Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die städtischen und sonstigen Förderprogramme für Begrünung und Sanierung keinen Hinweis wert sind.
Insbesondere die energetische Sanierung bzw. hohe energetische Standards helfen aber, die sogenannte 2. Miete zu senken und einkommensschwache Haushalte zu entlasten.
Was uns ebenso fehlt ist der Bereich des Dachausbaus und der Aufstockung. Hier gibt es nach allgemeiner Einschätzung ein großes Potential, insbesondere im besonders nachgefragten Innerstädtischen Bereich. Hier gilt es gemeinsam mit der Architektenschaft Vorschläge zu entwickeln, die mit einem reduzierten Verwaltungsaufwand genehmigungsfähig und einfach umzusetzen sind.
Ebenso schwierig ist es, dass Nachverdichtung generell positiv bewertet wird. Hier gilt es – nicht nur aus ökologischen und klimatischen Gründen – unbedingt, die individuelle Situation vor Ort zu betrachten. Nachverdichtung sollte deshalb nicht vorrangig, sondern nachrangig im Einklang mit der Klimaanpassungsstrategie erfolgen. Die Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete sollen in den Abwägungsprozess mit einfließen.
Nicht nachvollziehbar ist, wieso der Bereich der militärischen Konversion in der Langfassung des Sachverhaltes besondere Berücksichtigung findet, während sie im 12-Punkte-Programm nicht genannt wird. Wir gehen aber davon aus, dass mit dieser Vorlage keine Vorentscheidungen bzgl. der unspezifischen, aber teilweise gravierenden Änderungen getroffen werden, die insbesondere bei den beiden Teilflächen auf und um Spinelli beschrieben sind. Eine Erhöhung der Wohneinheiten von 1.600 auf 2.200 wie in Spinelli – Arrondierung Käfertal Süd und 400 WE in Feudenheim werden wir ohne jegliche planerische Grundlage nicht mitgehen.
Die Berechnung einer Bevölkerungsentwicklung ist immer mit Unwägbarkeiten verbunden. Die dieser Vorlage zugrundeliegende Prognose liegt mit 8% für Mannheimer Verhältnisse recht hoch, im Vergleich zur letzten Prognose im Haushalt 2016/17 mit -1%. Da wir mit der Entwicklung der Konversionsflächen und weiterer schon beschlossener Bauvorhaben den Bedarf für die nächsten 10 Jahre gut abdecken, können alle weiteren Optionen auf Nachverdichtung nur in einer sehr langfristigen Perspektive betrachtet werden.
Die Sanierung der Bestände und Aktivierung von Leerstand hat Vorrang.