Spekulationsklausel bei Grundstücksverkäufen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Ab sofort wird bei allen Grundstücksverkäufen folgende Spekulationsklausel verwendet:

beim Weiterverkauf eines Grundstücks innerhalb von 15 Jahren ab Vertragsbeurkundung erfolgt eine Abschöpfung der Differenz zwischen dem ehemals vereinbarten Kaufpreis und dem Verkaufspreis des Grundstücks zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Aufgeldes abzüglich ein Fünfzehntel pro abgelaufenem Jahr.

Die Verwaltung prüft außerdem, ob anstelle des linear über 15 Jahre zurückgehenden Anteils am Spekulationsgewinn, der an die Stadt abgeführt werden muss, eine Regelung angewendet werden kann, bei der der abzuführende Anteil langsamer sinkt.

Begründung:

Die bisherige Klausel verhindert Spekulationen nicht, da nur ein sehr geringer Teil des Spekulationsgewinns abgeschöpft wird.

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26. Juli 2016
Kategorien: Anträge 2016 | Schlagwörter: , |