Etat 2016/17: HSP II: Keine Streichung Wohnraumförderung – Ungenutzte und erstmalig dem Wohnungsmarkt zugeführten Flächen aktivieren

Antrag:

Die Streichung der Mittel zur Wohnraumförderung wird zurückgenommen. An Stelle der Wohnraum-förderung wird ein Programm zur Aktivierung von bisher ungenutztem und erstmalig dem Wohnungsmarkt zugeführten Flächen aufgelegt.

Förderfähig sind dabei Räumlichkeiten, die als Wohnraum aktiviert werden können. Dazu zählt insbesondere Wohnraum, der derzeit aufgrund seines Zustandes nicht vermietet werden kann und Räumlichkeiten, die erstmalig einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen (z.B. Umnutzung von bisher
gewerblich genutzten Räumen, erstmaliger Ausbau des Dachgeschosses). Nach der Sanierung muss die Wohnung heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen.

Diese Wohnungen müssen dann 10 Jahre lang an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu einem Mietpreis von 10% unter dem Mietspiegel angeboten werden.

Die Förderung beträgt max. 200 Euro pro qm Wohnfläche bis max. 30% der förderfähigen Kosten

Begründung:

Mit Hilfe dieses Programms kann schnell über alle Stadtteilen hinweg günstiger Wohnraum geschaffen werden. Im Zuge einer sozialen Durchmischung, die in der Stadt angestrebt wird, ist das zu unterstützen. Auch private Wohneigentümer*innen erhalten einen Anreiz, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Das Programm stellt einen Baustein dar, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es ermöglicht die Förderung von Objekten, die sich nicht für die klassische Sozialwohnraumförderung eignen.

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16. Dezember 2015
Kategorien: Anträge 2015 | Schlagwörter: , |