Erstattung der Betreuungskosten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2015
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Gremien sowie für Sitzungen der Bezirksbeiräte.
Begründung:
In der gerade beschlossen Neufassung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es in §19, Abs. 4: „Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden erstattet. Das Nähere wird durch Satzung geregelt.“
Die Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen verbessert die Vereinbarkeit des Mandats mit dem Familienleben. Das senkt die Hürde, sich beispielsweise für ein Mandat im Gemeinderat zu bewerben.