Neubau eines Seniorenzentrums auf dem Areal der Thomaskirche in Neuostheim
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 27.10.2015
Anfrage:
Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Gibt es für das Areal der Thomaskirche einen gültigen Bebauungsplan?
2. Wenn ja, welche baulichen Vorgaben beinhaltet dieser? Ist die 5-geschossige Entwurfsplanung mit dem Bebauungsplan kompatibel?
3. Wenn nein, wird ein Bebauungsplan erstellt?
4. Wie gestaltet sich das Verkehrskonzept für das Seniorenzentrum?
5. Wie wird der Eingriff in den Baumbestand und die Grünflächen kompensiert?
6. Der Bedarf an Dauerpflegeplätzen in Mannheim ist bereits gedeckt (Informationsvorlage 041/2015), sieht die Verwaltung eine Möglichkeit über bauliche Beschränkungen ein Überangebot an Pflegeplätzen zu verhindern, das zukünftig zu hohen Belastungen für den städtischen Sozialhaushalt führen kann?
Begründung:
Die Evangelische Kirche plant auf dem Gelände der Thomaskirche ein Seniorenzentrum mit 77 vollstationären Pflegeplätzen und 20 Tagespflegeplätzen, mit pflegenahem Wohnen in 36 Mietappartements und betreutem Wohnen in 40 Zwei– und Drei-Zimmer-Wohnungen, sowie einem angegliederten Wellnessbereich, Gesundheitsnachsorgezentrum und einer Cafeteria.
Das Areal stellt sich derzeit als eine ausgedehnte Grünfläche mit altem Baumbestand dar. Die Entwurfsplanung des Bauantrags sieht einen 5-geschossigen Bau vor, der in seiner Größe und Masse als Fremdkörper in der aufgelockerten, durchgrünten Wohnbebauung von Neuostheim anzusehen ist. Das Verkehrsaufkommen wird sich durch das Seniorenzentrum deutlich erhöhen, was zu weiteren Lärmbelastungen vor allem in der Dürerstraße führen wird.
Es ist zu klären, ob ein Seniorenzentrum von diesem Ausmaß in Neuostheim baulich und sozialpolitisch sinnvoll ist.
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Ergebnis:
In Vorlage V 194/2016 erläutert die Verwaltung, dass sich der 5geschossige Bau in der Höhe an der umgebenden Bebauung orientiert. Von den 42 Bäumen, die im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden, müssen 37 als Ausgleich 37 durch Neupflanzungen ersetzt werden. Auf die Nutzungsart des neuen Gebäudes hat die Stadt keinen Einfluss, da das Grundstück nicht in städtischem Besitz ist.