Abweichungen von Empfehlungen des Gestaltungsbeirats

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.4.2015

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat und den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates regelmäßig und zeitnah in schriftlicher Form, welchen Empfehlungen des Gestaltungsbeirates sie nicht gefolgt ist und welche inhaltlichen Gründe dafür ausschlaggebend waren. Soweit sich dies auf Empfehlungen aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Gestaltungsbeirates bezieht, wird dieser Bericht auch zeitnah auf der Unterseite des Gestaltungsbeirates auf der Homepage der Stadt Mannheim veröffentlicht.

Begründung:

Die Stadt Mannheim hat im Jahr 2010 einen hochrangig besetzten Gestaltungsbeirat eingerichtet, um sich bei Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche und architektonische Qualität und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild beraten zu lassen. In der Vergangenheit wurden von der Stadt Mannheim teilweise Bauvorhaben genehmigt oder zu-gelassen, obwohl der Gestaltungsbeirat massive Bedenken dagegen geäußert hatte. Es ent-steht dadurch zunehmend der Eindruck, dass die Stadtverwaltung die Bedenken des Gestal-tungsbeirates nicht ernst nimmt. Es kann nicht sein, dass der Gemeinderat, der Gestaltungs-beirat oder die Öffentlichkeit die Erklärung für die Nicht-Umsetzung von Empfehlungen des Gestaltungsbeirates nur unter großem Aufwand oder Druck erhält. Daher wird die Verwaltung verpflichtet zukünftig inhaltlich dezidiert darzulegen, wenn sie von den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates abweicht und aus welchen inhaltlichen Gründen. Es muss die Devise gelten: Comply or explain!

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28. April 2015
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