Flächen auf Konversionsflächen für gemeinschaftliches Wohnen reservieren

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2015

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, welche Bereiche auf den Konversionsflächen sich für gemeinschaftliches Wohnen eignen. Diese Flächen sollen dann freigehalten werden.

Nach Angaben im wohnungspolitischen Programm Wohn.Raum.Stadt.II sollten in Mannheim mindestens 5% der jährlich zu bebauenden Fläche für gemeinschaftliches Wohnen reserviert sein.

Begründung:

Gemeinschaftliches Wohnen stärkt urbanes Wohnen, fördert gelingende Nachbarschaften, ermöglicht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und fördert die Eigentumsbildung auch für Gruppen, die davon sonst ausgeschlossen sind. Gerade auf den Konversionsflächen ergeben sich Möglichkeiten dieses selbstorganisierte Wohnen zu stärken und zu etablieren.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Möglichkeit des Erwerbs von Objekten auf dem freien Grundstücks- oder Immobilienmarkt für gemeinschaftliche Bauprojekte kaum möglich ist.
Daher bedarf es der Bereitstellung und Reservierung von geeigneten kommunalen Liegenschaften.

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18. März 2015
Kategorien: Anträge 2015 | Schlagwörter: , |