Chancengleichheitsplan
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2015
Anfrage:
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erstellung eines Chancengleichheitsplans für die Stadtverwaltung Mannheim?
2. Wann ist mit dem Beschluss dieses Chancengleichheitsplans zu rechnen?
3. Der bis zur Erstellung eines Chancengleichheitsplans weiterhin gültige Frauenförder-plan stammt aus dem Jahr 1992. Schätzt die Verwaltung dieses Dokument als noch zeitgemäß ein bezüglich der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der heutigen Lebenswirklichkeit?
4. Inwiefern wird die Erstellung des Chancengleichheitsplans mit der Erstellung des Ak-tionsplans zur EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verknüpft?
Begründung:
Bereits im Dezember 2013 wies die GRÜNE Gemeinderatsfraktion mit dem Antrag A 492/2013 „Erstellung eines Chancengleichheitsplans“ auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Chancengleichheitsplans hin. Daher fragen wir nun nach dem aktuellen Stand der Bemühungen.
Der Chancengleichheitsplan hat zum Ziel, die Chancengleichheit der Geschlechter bei der Stadt Mannheim zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise die Berücksichtigung der Chancengleichheit beim langfristigen Personalentwicklungskonzept. Außerdem soll bei allen kommunalen Planungen, Projekten und Maßnahmen der Verwaltung darauf geachtet werden, inwiefern sich diese auf die Lebenswirklichkeit der Geschlechter unterschiedlich auswirken und dementsprechend Chancengleichheit fördern oder verhindern.
Ein Chancengleichheitsplan muss gemäß dem 2005 in Kraft getretenen Chancengleichheitsgesetz folgenden Inhalt haben:
• Bestandsaufnahme und beschreibende Auswertung der Beschäftigtenstruktur des jeweiligen Geltungsbereichs
• Darstellung der Unterrepräsentanz von Frauen
• Darstellung der Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach Voll- und Teilzeittätigkeit,
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, Laufbahnen und Berufsgruppen
• Darstellung der Beurlaubten und Beschäftigten in Positionen mit Vorgesetzen- und
Leitungsaufgaben
• die Zahl der Auszubildenden, gegliedert nach Laufbahnen und Ausbildungsberufen
• die Zahl der Einstellungen mit Darstellung des Frauenanteils
• die Zahl der Besetzungen mit Vorgesetzten und Leitungsaufgaben
• Zielvorgaben zur deutlichen Erhöhung des Anteils an Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
• Darstellung von Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten vorbereiten
• personelle, organisatorische und qualifizierende Maßnahmen, mit welchen die geringe Repräsentanz von Frauen abgebaut werden soll
2011 trat die Stadt Mannheim der EU-Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene bei. Diese Charta sieht die Erstellung eines Aktionsplans vor. Die Erstellung beider Dokumente sollte nicht vollkommen unabhängig voneinander verlaufen.