Ausstattung Frühe Hilfen vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 22.07.14
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Laut SGB VIII §8a und dem Bundeskinderschutzgesetz hat ein erweiterter Kreis von Berufsgruppen wie z.B. Lehrer_innen, niedergelassene Ärzt_innen, Berufe aus dem gesundheitlichen und sozialen Bereichen, einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Fachkräfte über ihren Anspruch auf Beratung aufzuklären. Wie kann dieser Anspruch bei gesteigerter Nachfrage zur Gefährdungseinschätzung der einzelnen Berufsgruppen sichergestellt werden? Ist eine Erhöhung der Personalausstattung geplant? Wurden die einzelnen Fachbereiche bei der Haushaltsaufstellung mit ausreichenden Mitteln für die Kosten der Beratung ausgestattet?
2. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es die Aufgabe des Jugendamts, Netzwerkarbeit zu leisten und die Fachkräfte über Beratungen, Qualifizierungen, Inhalte und Verfahren zu informieren. Ein gutes Beispiel für diese Netzwerkfunktion ist der Fachtag „Frühe Hilfen“, der im Juli 2014 durchgeführt wurde. Dort wurde u.a. ein Screening-Verfahren vorgestellt, das es Kindertagestätten und Schulen erleichtert, Hilfebedarf zu erkennen. Gibt es hierfür eine ausreichende Personalausstattung? Wenn nein, welche Wege sollen spätestens bis zum nächsten Haushalt angegangen werden um der Rolle als Netzwerker gerecht zu werden?
3. Einige der Eltern-Kind-Zentren verfügen nicht mehr über eine ausreichende Raumausstattung. Wie will die Stadt hier Abhilfe schaffen und in welchem Zeitraum soll das geschehen? Wird bei der Einrichtung neuer Eltern-Kind-Zentren auf ein ausreichendes Raumangebot geachtet?
4. Der gesamte Bereich der Frühen Hilfen inklusive Eltern-Kind-Zentren und Familienhebammen muss vom Jugendamt fachlich betreut werden. Wie ist die bisherige Personalausstattung auf der Organisations- und Leitungsebene des Jugendamts? Ist diese ausreichend? Wenn nein, wie will die Verwaltung diesem Umstand begegnen?
Begründung
Der Bereich der Frühen Hilfen steht vor vielfältigen Herausforderungen, so hat durch Gesetzesänderungen ein erweiterter Personenkreis Anspruch auf fachliche Beratung. Überdies kam es in den letzten Jahren zu einer Ausweitung der Angebote. Hier muss kritisch überprüft werden, ob diese Angebote ausreichend ausgestattet sind und das Jugendamt seiner Netzwerkfunktion gerecht werden kann. So hat die Stadt bisher 11 Eltern-Kind-Zentren eingerichtet. Zwei neue werden in dieser Haushaltsperiode dazu kommen. Leider entspricht die räumliche Ausstattung nicht der Vielfalt der Angebote, die zahlreich von den Eltern angenommen werden. Manche Einrichtungen platzen aus allen Nähten. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen.
Ein Eltern-Kind-Zentrum muss entweder mit seinen Aufgaben räumlich wachsen oder es muss schon bei Einrichtung eines ElKiZ auf ein ausreichendes Raumangebot geachtet werden. Hierfür muss die Verwaltung Sorge tragen und die räumliche Ausstattung den Gegebenheiten anpassen.
Auch im Jugendamt selbst ist für eine ausreichende Personalausstattung auf Organisations- und Leitungsebene zu sorgen, um die fachliche Betreuung und Qualifizierung aller im Bereich Frühe Hilfen tätigen Personen zu gewährleisten. Die Einbindung in Hilfeplanverfahren und Schnittstellen zu den Sozialen Diensten sind ebenso notwendig.
Mit gesteigerten Anforderungen müssen auch die Planungs- und Betreuungskapazitäten wachsen.