Beschilderung Querungsmöglichkeiten durch die Fußgängerzone

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 03.06.2014

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

An den Stellen, an denen eine Querung der Fußgängerzone durch Radfahrer_innen erlaubt ist, werden entsprechende deutlich sichtbare Hinweisschilder und entsprechende Markierungen angebracht.

Begründung

Eine eindeutige Beschilderung ist im Interesse aller Verkehrsteilnehmer_innen. Die derzeitige Regelung, bei der die Durchfahrt auf dem Fußgängerzonen-Schild vermerkt ist, ist auf die Schnelle kaum zu erkennen. Dies führt zu großer Verunsicherung. Radfahrer_innen wissen nicht, ob die bisherigen Regelungen noch gelten und wer erst seit kurzem mit Rad in der Stadt unterwegs ist, findet die erlaubten Querungsmöglichkeiten nicht. Auch für die Fußgänger_innen ist es wichtig zu wissen, an welchen Stellen, sie mit querenden Radfahrer_innen rechnen müssen.

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14. Mai 2014
Kategorien: Anträge 2014 | Schlagwörter: |