Etat 2014/15: Mindestqualifikation Kinderbetreuung

Antrag zu den Etatberatungen 2014 / 2015 vom 09.12. – 11.12.2013

Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem Attraktivitätsfonds pro Jahr 20.000 Euro für eine Mindestqualifikation in der Kinderbetreuung bereitzustellen.

Begründung:

Wir brauchen eine Mindestqualifikation für die Mitarbeiter_innen in allem Formen der Kinderbetreuung. Während in Kindertagesstätten ausgebildete Fachkräfte arbeiten, werden in der Kernzeit- und Schulkindbetreuung durch freie Träger Personen eingesetzt, die in „in Erziehung erfahrenen Berufen“ gearbeitet haben. Welche Berufe das sind, wird nicht benannt. Dieses Betreuungsangebot wird durch eine hauptamtliche Fachkraft begleitet.

Unser Ziel ist es, den Mitarbeiter_innen in der Kernzeitbetreuung Angebote zu machen, die ihre Arbeit erleichtern. Ein Grundgerüst wäre hier zumindest eine Tagesmütterausbildung, ein Qualifizierungsgang der 160 Stunden umfasst. Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung braucht Mindeststandards. Auch den Betreuer_innen gegenüber ist das nur fair.

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11. Dezember 2013
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