Etat 2014/15: Erstellung eines Chancengleichheitsplans
Antrag zu den Etatberatungen 2014 / 2015 vom 09.12. – 11.12.2013
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat der Stadt Mann-heim zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern bei der Stadt Mannheim zu schließen (Chancengleichheitsplan) und über die Umsetzung regelmäßig im Fachausschuss zu berichten.
Der Chancengleichheitsplan hat zum Ziel, die Chancengleichheit der Geschlechter bei der Stadt Mannheim zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise die Berücksichtigung der Chancengleichheit beim langfristigen Personalentwicklungskonzept. Außerdem soll bei allen kommunalen Planungen, Projekten und Maßnahmen der Verwaltung darauf geachtet werden, inwiefern sich diese auf die Lebenswirklichkeit der Geschlechter unterschiedlich auswirken und dementsprechend Chancengleichheit fördern oder verhindern.
Begründung:
Die formale Gleichstellung von Mann und Frau ist zwar gesetzlich festgeschrieben, der gesellschaftliche und politische Alltag sieht jedoch auch bei der Stadt Mannheim oft anders aus. Zu oft haben Frauen Teilzeitstellen inne und können eher in die Gefahr kommen, bei Beförderungen nicht angemessen berücksichtigt zu werden.
2011 trat die Stadt Mannheim der EU-Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene bei. Daneben verpflichtet auch das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg auch die Stadt Mannheim dazu, das Potenzial der Geschlechter zu fördern, um eine geschlechtergerechte Zukunft zu gestalten. Dazu ist ein Chancengleichheitsplan ein erster wichtiger Ansatz, wie ihn bereits viele Städte in Baden-Württemberg vollzogen haben.