Bebauungsplan Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“
Antrag zur Sitzung des AUT am 17.09.13, TOP 2
Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61.5.1 „Messepark im Mühlfeld“ wird ausgedehnt.
2. Die Fläche zwischen den Autobahnen A6 und A656 sowie dem Mühlfeldweg III und der B38 wird als regionaler Grünzug und landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die entsprechende Festlegung im Regionalplan / Flächennutzungsplan wird in den Bebauungsplan übernommen.
Begründung
Um den jetzigen Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Maimarkt-Gelände erstreckt sich ein regionaler Grünzug. Da sich der geschützte Bestand immer mehr verkleinert hat und Bauvorhaben wie die SAP Arena das regionale Klima stark beeinflussten muss es möglich sein, die Restschneise im Bebauungsplan zu sichern.