Europäische Schule
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2013
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
1. Wie hoch ist die Schülerzahl, die die europäische Schule anstrebt? Mit welcher Zahl ist der Business Plan kalkuliert?
2. Wie hoch ist der Schüleranteil, der von anderen Privatschulen aus der Region und durch Zuzüge gewonnen werden soll? Wie hoch ist der restliche Schüleranteil, der von öffentlichen Mannheimer Schulen gewonnen werden soll? Mit welchem Schüleranteil von der Vogelstang wird gerechnet? Mit welchem Anteil aus der BFV?
3. Wie sollen die Schüler zur Europäischen Schule kommen? Welche Rolle wird das Anfahren per Privatauto spielen, welche Rolle soll der ÖPNV spielen?
4. Will sich die Europäische Schule in die Mannheimer Stadtgesellschaft und Bildungslandschaft integrieren? Wenn ja, welches Konzept gibt es diesbezüglich und wie passt das zu der Aussage, dass die Schule „keine unmittelbare Konkurrenz zu bestehenden Gymnasialstandorten“ darstellt?
5. Gibt die Stadt irgendwelche Erklärungen, Bürgschaften o.ä. für den Fonds, der die Schule bauen wird, oder die Stiftung, die als Betreiber fungieren soll, ab? Wenn ja, in welchem Umfang?
6. Wird das Schulgelände der Europäischen Schule frei zugänglich sein? Oder wird es streng von der Öffentlichkeit abgeschirmt?
7. Wieso muss kurzfristig das Gelände auf Taylor zur Verfügung gestellt werden? Könnte man nicht mit der BIMA über eine Herauslösung des Schulgeländes aus BFV verhandeln, da die Entscheidung über eine Europäische Schule ja sowieso frühestens im Dezember auf Europäischer Ebene getroffen werden kann?
8. Ist die Zahl von 10% Stipendien an der Europäischen Schule abgesichert? Wie? Um welche Art von Stipendien handelt es sich? Vollstipendien? Teilstipendien? Bücherstipendien? Bzw. welchen Anteil haben diese Stipendienarten an den genannten 10%? Wie werden die ca. 500.000 Euro jährlich aufgebracht, die für 10% Vollstipendien notwendig wären?
9. Wie soll die Anerkennung als Ersatzschule mit Schulgeld von 450 bis 700 Euro monatlich funktionieren? Baden-württembergische Verwaltungsgerichte (z.B. Verwaltungsgericht Stuttgart Az. 13 K 3238/09) urteilen, dass Schulen mit Schulgebühren von mehr als 150 Euro monatlich (ganz unabhängig von einer Staffelung inklusiver vollkommener Befreiung) gegen das verfassungsrechtliche Sonderungsgebot des Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz verstoßen und daher keinen Anspruch auf Anerkennung als staatliche Ersatzschulen haben?
10. In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich das Stadtmarketing an der Trägerschaft, finanziell und haftungsmäßig? Welchen prozentualen Anteil an der Trägerschaft wird das Stadtmarketing übernehmen?
11. Wie ist eine baldige Entscheidung über die Gründung der Europäischen Schule zu beurteilen, ohne dass die Situation der weiterführenden Schulen in Mannheim vorher in der Schulentwicklungskommission besprochen wurde? Sind die möglichen Auswirkungen der Gründung auf die öffentlichen Mannheimer Schulen generell als nachrangig zu betrachten?
Begründung
Die Europäische Schule hat ein hochwertiges pädagogisches Konzept. Daher wäre grundsätzlich auch die Ansiedlung einer europäischen Schule in Mannheim zu begrüßen. Diese Schule muss sich aber in die Mannheimer Bildungslandschaft einpassen und sollte sich nicht ausschließlich an eine spezielle Klientel widmen. Um dieses beurteilen zu können, benötigt der Gemeinderat Antworten auf die genannten Fragen.