Evaluation beruflicher Gymnasien

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 21.12.2010

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bislang mit der Fremdevaluation im Rahmen der Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen gemacht?
Wann erfolgen die Fremdevaluationen an den beruflichen Schulen in Mannheim?
Welche Erwartungen hat der Schulträger Stadt Mannheim an die in Zukunft vorliegenden Fremdevaluationsberichte an beruflichen Schulen?
Welche Rückschlüsse und Konsequenzen möchte die Stadt Mannheim aus den Berichten ziehen?
Sind die Erwartungen seitens der Stadt Mannheim gegenüber den Schulen ausreichend kommuniziert?
Wie sehen generell die Handlungsmöglichkeiten der Schulträger hinsichtlich der Ergebnisse der Fremdevaluationsberichte aus?

Begründung:

Im Dezember 2006 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das geänderte Schulgesetz und die darin festgeschriebene Verpflichtung der Schulen zur Evaluation. Im Konzept „Operativ Eigenständige Schule“ (OES) wird die Selbst- und Fremd-evaluation in ein System der Qualitätsentwicklung eingebettet und für die beruflichen Schulen konkretisiert. Bei der Fremdevaluation durch das Landesinstitut für Schulentwicklung steht die Bewertung der schulischen Qualitätsentwicklungskonzepte und der Prozesse zur Umsetzung der Schulentwicklungsziele im Vordergrund. Dabei wird die Qualität der Schulentwicklung nach einem objektivierten Maßstab festgestellt und der Schule professionelle externe Rückmeldung über ihre Stärken und Schwächen gegeben. Der Bericht der Fremdevaluation ist Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung und Beratung der Schulen und für entwicklungsorientierte Zielvereinbarungen mit der Schulverwaltung und wird auch den Schulträgern vorgelegt. Ein erster Bericht müsste der Stadt Mannheim bereits vorliegen. Weitere folgen in den kommenden Jahren. Sie bleiben aber ohne Wirkung, wenn daraus keine Handlungskonzepte folgen.

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13. Dezember 2010
Kategorien: Anfragen 2010 |