Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes

Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Der Kommunale Ordnungsdienst wird organisatorisch neu ausgerichtet. Ein Konzept zur Beschränkung des KOD auf seine Kernaufgaben wird erstellt.

Begründung:

In erster Linie sind die Polizei und damit das Land zuständig für die Sicherheit und Ordnung. Der KOD muss inhaltlich neu ausgerichtet und auf einige wesentliche Aufgaben konzentriert werden. Überflüssige Aufgaben (wie die Bewachung am Wasserturm) binden Personal und widersprechen dem Ziel einer toleranten Stadt. Wir möchten die Rückbesinnung auf das Notwendige und auf die Belange der Stadtteile und wollen beim KOD einen Neuzuschnitt der Aufgaben.

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23. Februar 2010
Kategorien: Anträge 2010 |