Einführung einer „Kulturförderabgabe“ auf Hotelübernachtungen

Antrag zu den Etatberatungen 2010/2011

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung bereitet bis zum Sommer 2010 die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ auf Hotelübernachtungen vor. Dazu nimmt die Verwaltung Kontakt mit anderen Städten in Baden-Württemberg wie z.B. Stuttgart auf, die auch eine solche Einführung vorbereiten.
Die Verwaltung prüft die hierfür notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte und legt dem Rat ein entsprechendes Konzept vor.

Begründung:

In Städten wie Weimar und Köln wird bereits eine solche Abgabe erhoben. Auch andere Städte (wie z.B. Heidelberg oder auch Karlsruhe) prüfen die Einführung einer solchen Abgabe oder bereiten diese wie in Stuttgart bereits vor. Der Deutsche Städtetag bewertet die Erhebung der Abgabe als „grundsätzlich legitim“.

Den Kommunen steht ein so genanntes Steuerfindungsrecht zu. Allerdings ist das Steuerfindungsrecht durchaus beschränkt, so dass vor der Einführung der Abgabe zunächst rechtliche Bedenken auszuräumen sind, vor allem im Hinblick auf die Art der Berechnung (prozentuale Abgabe contra Pro-Kopf-Abgabe), aber auch im Hinblick auf die Zielgruppe (natürliche und juristische Personen).

Geprüft werden müssen daher insbesondere die Erhebung von
einer 5-10% Kulturförderabgabe auf Übernachtungen in Hotels;
einer Pro-Kopf-Abgabe – also etwa 1 Euro pro benutztes Bett pro Nacht.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des allgemeinen Steuerfindungsrechts der Kom-munen die Einführung einer solchen Abgabe grundsätzlich steuerrechtlich umsetzbar ist, dass es aber auf die genaue Ausgestaltung ankommt.

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26. Februar 2010
Kategorien: Anträge 2010 |