Waffenbesitzsteuer statt Waffenkontrollgebühren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ohne Beanstandungen

Antrag zur Sitzung des HA am 20.07.10, TOP 4.01 und des GR am 27.07.10

Antrag

Der Gemeinderat sieht von der Einführung von Gebühren anlässlich verdachtsunabhängiger Waffenkontrollen ohne Beanstandungen ab und beschließt die Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Der Abgabensatz je Waffe wird auf 100 € festgelegt. Von der Waffenbesitzsteuer auszunehmen sind jene Personen, bei denen ein Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört. Die Ausnahme von der Steuer gilt lediglich bezüglich der Waffen, die zu dieser Lebensführung gehören.

Waffenbesitzer, die bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Stadt Mannheim zur Vernichtung abgeben, unterliegen nicht der neuen Waffenbesitzsteuer.

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen entsprechenden Entwurf vor.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und einer Verschärfung des Waffenrechts hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann. Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg kommt zum Ergebnis, dass die Einführung eine Waffenbesitzsteuer grundsätzlich zulässig ist. Sie muss nach § 9 Abs. 4 KAG als Aufwandssteuer ausgestaltet werden. Eine Gleichartigkeit zu bundesrechtlich geregelten Steuern ist nicht zu erkennen. Mit dieser Steuer werden alle belegt, die eine Waffe besitzen und somit den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand einer zulässigen Steuer wird zum einen dadurch erfüllt, dass es sich um eine Geldleistung handelt, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird, die den Tatbestand (Besitz einer Waffe) erfüllen. Zum anderen wird ein Lenkungszweck verfolgt, den Besitz von Schusswaffen weniger attraktiv zu machen.

Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos bei allen Waffenbesitzern erhoben werden. Vielmehr sind Ausnahmetatbestände für jene zu schaffen, bei denen Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen. Dies gilt nach Auffassung des Gutachters für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.

In der Stadt Mannheim sind gegenwärtig rd. 13.000 Waffen registriert (vgl. I-Vorlage 338/2010). Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände kann das Steuerauf-kommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150 T€/a) auf jährlich netto etwa 0,65 Mio. Euro geschätzt werden. Die Veranlagung der Waffenbesitzsteuer soll auf der Grundlage des ohnehin nach Bundesrecht einzurichtenden automatisierten Waffenregisters erfolgen, so dass sich der zusätzlich Verwaltungsaufwand in Grenzen halten wird. Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 WaffG verzichtet werden.

Darüber hinaus soll eine Übergangsregelung angestrebt werden, wonach Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Stadt Mannheim zur Vernichtung abgegeben können und auch der neuen Waffenbesitzsteuer nicht unterliegen. Damit wird unterstrichen, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer nicht nur der Einnahmenerzielung dient, sondern vor allem auch der Steuerung des Waffenbesitzes im Sinne einer Reduzierung der Anzahl der Waffen, die bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern verfügbar sind. Somit dient die Einführung einer Waffenbesitzsteuer auch der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.

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20. Juli 2010
Kategorien: Anträge 2010 |