Prüfantrag Bewohnerparken
Antrag zu den Etatberatungen 2025/2026
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung prüft die rechtliche Möglichkeit, das Bewohnerparken an Länge, Größe, Gewicht und CO2-Ausstoß der Fahrzeuge zu orientieren und berichtet dem Gemeinderat.
Ein entsprechender Vorschlag ist von der Verwaltung im Laufe des Jahres 2025 vorzulegen.
Begründung
In verschiedenen Städten wurden Modelle zur Anpassung der Bewohnerparkgebühren geprüft. Zuletzt tat dies Koblenz, Frankfurt prüft derzeit ebenfalls die Rechtslage. In Koblenz wird ein Jahresgrundbetrag erhoben der mit der Länge und Breite entsprechend multipliziert wird*.
Siehe hierzu auch das Rechtsgutachten „Gestaltungsmöglichkeiten zur Beschränkung des innerstädtischen Parkraumes für übermäßig große Pkw“ der Rechtsanwälte Prof. Dr. Remo Klinger und David Krebs: https://bit.ly/3OHPo7X).
Aus der Bewohnerparkgebührenordnung der Stadt Koblenz:
*„[…] Diese Gebühren berechnen sich aus einem Jahresgrundbetrag i. H. v. 23,40 Euro multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite in Metern des im Antrag zu benennenden Fahrzeuges gem. der Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines. Bei mehreren Fahrzeugen ist das flächenmäßig größere Fahrzeug heranzuziehen.[…]“