Einführung eines einheitlichen Sozialtickets für die Metropolregion
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 19.02.13
Anfrage
Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:
Welchen Kostenanteil müssen die Stadt Mannheim sowie die anderen beteiligten Kommunen und Landkreise für ein einheitliches Sozialticket in der Metropolregion aufbringen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kommunen)?
Begründung
Auch einkommensarme Menschen müssen mobil sein, um z.B. Behörden- oder Arzttermine wahrnehmen oder auch um Angehörige besuchen zu können. Der im SGB II vorgesehene Satz für die Inanspruchnahme von Verkehrsmitteln reicht dafür bisher bei weitem nicht aus. Dass ein Sozialticket benötigt wird, hat auch die erfolgreiche Einführung hier in Mannheim gezeigt. In einer immer stärker vernetzten Metropolregion reicht aber die Gültigkeit für das Stadtgebiet Mannheim allein nicht aus. Überdies ist eine einheitliche Lösung in der Region auch für den VRN kostengünstiger und deutlich einfacher zu handhaben als ein Flickenteppich aus Einzellösungen. Entsprechende Zahlen liegen beim VRN / URN vor.