Anpassung Energiekostenzuschuss für Gebäude der offenen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Obergrenze bei den maximal anerkannten Quadratmeter für das Zuschuss-Modul „Gebäudenebenkosten“ (u.a. Energiekosten) im Rahmen der Förderung für Jugendtreffs in Bestandsgebäuden nach V695/2019. Zur Berechnung der Gebäudenebenkosten sollen die tatsächlichen Quadratmeter herangezogen werden. Der Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt legt die zu Grunde liegende Fläche aus fachlicher Sicht fest.
Beantragte Mittel:
2024: 20.000€
2025: 20.000€
2026: 20.000€
2027: 20.000€
Begründung:
In der Vorlage V695/2019 wurde die Berechnung der Gebäudenebenkosten auf 200 qm plus 10% Toleranz begrenzt. Diese Begrenzung führt insbesondere für Jugendtreffs in Bestandgebäuden in Verbindung mit den gestiegenen Gebäudenebenkosten wie Strom/Heizung/Versicherungen und Reparaturen zu einer hohen Eigenbelastung der Träger. Beispielhaft seien hier der Jugendtreff im Rott, das Jugendzentrum Friedrich Dürr, das Café Mint und das Café Filsbach genannt.