Fehlende Dynamisierung: Zuschusserhöhung für die Sozialpsychiatrische Tagesstätte im Gemeindepsychiatrischen Zentrum
Antrag zu den Etatberatungen 2024
Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung des Zuschusses von 172.000 Euro per anno auf 222.000 Euro per anno ab dem Jahr 2024 ff.
Für den kommenden Haushalt wird die vom Gemeinderat 2022 beschlossene Dynamisierung von der Verwaltung entsprechend vorgeschlagen.
Beantragte Mittel:
2024: 50.000€
2025: 50.000€
2026: 50.000€
2027: 50.000€
Zuletzt wurde der Zuschuss im Doppelhaushalt 2016/2017 um 30.000 € von ursprünglich 142.000 € auf 172.000 € angehoben, allerdings erfolgte keine dynamisierte Anhebung des Förderzuschusses. Die Ausgaben für Personal- und Sachkosten sind in den letzten 5 Jahren erheblich gestiegen. Waren es im Jahr 2018 noch 121.440,67 € Personalkosten, so belaufen sich die geplanten Personalkosten für 2024 nunmehr aufgrund tariflicher Steigerungen auf 164.727,17 € bei gleichbleibendem Stellenumfang. Somit liegt bei den Personalkosten eine Erhöhung von 43.286,50 € vor. Insgesamt werden die Träger der Sozialpsychiatrischen Tagesstätte in diesem Jahr sowie in den kommenden Jahren auch, bedingt durch die neben den Personalkosten stark steigenden Sach- und Energiekosten eine Finanzierungslücke von mindestens 44.100,00 € zu tragen haben.
Die Schere des finanziellen Defizits geht immer weiter auseinander, obwohl sämtliche Möglichkeiten der Kostendämpfung genutzt werden. Um das aktuelle Angebot aufrechterhalten zu können, ist eine Erhöhung des Gesamtzuschusses für beide Standorte dringend erforderlich.
Die Tagesstätte ist mit ihrer Gemeindeorientierung ein fester Bestandteil der sozialpsychiatrischen Versorgung in Mannheim geworden. Das niederschwellige Angebot wird sehr gut angenommen. Durch das ambulante Angebot der Tagesstätte kann eine deutliche Stärkung der Versorgung von psychisch langzeiterkrankten Menschen erfolgen. Das Angebot trägt erheblich dazu bei, stationäre Maßnahmen abzuwenden und Betroffenen eine niedrigschwellige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Weiterhin ist die Kooperation mit einer Sozialpsychiatrischen Tagesstätte im Rahmen der Förderrichtlinien für Sozialpsychiatrische Dienste (siehe 5.4.4 Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten 2020) als Voraussetzung für die Fördermittelgewährung benannt.
Um eine ggf. drohende Schließung zum 31.12.2024 zu vermeiden, die aus Sicht der Träger der Sozialpsychiatrischen Tagesstätte verheerende Folgen und Auswirkungen auf die soziale Landschaft und den Teilhabegedanken unserer Stadt hätte, wäre eine Zuschusserhöhung von zunächst 50.000,00 € dringend erforderlich. Um künftigen Finanzierungsdefiziten vorzubeugen, würden wir darüber hinaus eine Dynamisierung in der Zuschussvergabe für die Sozialpsychiatrische Tagesstätte sehr begrüßen.