Bearbeitungsstandards im Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung, Denkmalschutz (FB 60)
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2023
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- Werden bearbeitungsreife Bauanträge im FB60 in der Regel in den gesetzlichen Fristen bearbeitet?
- Werden über den Eingang von Bauanträgen standardmäßig Eingangsbestätigungen an die Antragsteller*in bzw. ihren Verfahrensbevollmächtigten versandt?
- Werden standardmäßig bei längeren Bearbeitungszeiten Zwischennachrichten versandt?
Begründung
In der letzten Sitzung des Bezirksbeirats Sandhofen gab es eine Beschwerde, der FB60 versäume gesetzliche Fristen und versende weder Eingangsbestätigungen noch Zwischennachrichten. Das ist der Hintergrund der Anfrage.
Gesetzliche Fristen finden sich z.B. in § 54 LBO. Bei Überschreitung dieser Fristen können ggfs. Schadenersatzansprüche zu Lasten der Stadt entstehen. Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten werden in der Regel von den Geschäftsordnungen vorgeschrieben und entsprechen modernen Verwaltungsstandards.
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Ergebnis:
Erstaunlicherweise sehr schnell ging es diesmal bei der Beantwortung unserer Anfrage zu den derzeitigen Bearbeitungsstandards in FB60. In der Informationsvorlage V329/2023 erläutert die Verwaltung, dass in den vergangenen beiden Jahren Probleme im Personalbereich und dauerhaft hohes Antragsaufkommen leider dazu geführt haben, dass der FB 60 die Bearbeitungsfristen des § 54 LBO in einigen Vorgängen nicht einhalten konnte. Laut eigener Auskunft arbeitet die Verwaltung aber schon seit längerem intensiv daran, hier Abhilfe zu schaffen und die Fristerreichung wieder gewährleisten zu können und nennt einige Beispiele. Dies ist aber natürlich für alle Bauträger und Projektentwickler kein befriedigender Zustand und wir bleiben dran!