Bisherige Erfahrungen mit der Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 14.03.2023
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat:
- In wie vielen Fällen wurden bisher Bußgeldverfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 13 ZwEVS eingeleitet?
- Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung, um von der Zweckentfremdung von Wohnraum Kenntnis zu erlangen?
- Wie viele Anträge nach § 4 ZwEVS wurden bisher gestellt?
- Wie viele Anzeigen nach § 10 Abs. 4 ZwEVS wurden bisher abgegeben.
- Wie viele behördliche Anordnungen nach § 11 ZwEVS wurden bisher erlassen?
Begründung:
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (ZwEVS) ist seit Herbst 2021 in Kraft. Danach gibt es für die Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigungs- und Registrierungspflichten. Verstöße werden seit dem 01.07.2022 als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dem Gemeinderat soll über die praktische Erfahrung mit dem Vollzug der Satzung Bericht erstattet werden.
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Ergebnis:
Wir haben bei der Verwaltung nachgefragt, wie die bisherigen Erfahrungen mit der Zweckentfremdung im Wohnraum sind. Die Beantwortung der Fragen sind in der Informationsvorlage V151/2023 zusammengefasst. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde bezüglich der Zweckentfremdungssatzung noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Meldungen stützen sich zudem primär auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Zweckentfremdungssatzung konsequenter angewendet wird!