Gastronomie unterstützen – Verzicht auf Sondernutzungsgebühr für Parklets 2022

Der Gemeinderat beschließt:

•    Die Öffnung der Außenbewirtung für Gastronomiebetriebe für das Jahr 2022 wird mit den notwendigen Auflagen vorbereitet und verzichtet auf die Sondernutzungsgebühren bei der Außenbewirtschaftung von Gastronomiebetrieben.
•    Den Gastronomiebetrieben werden die eingerichteten, gebührenfrei erweiterten Außenbewirtungsflächen und Parklets für nächstes Jahr zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit zur kostenfreien Erweiterung und Einrichtung von Parklets muss stadtweit unbürokratisch über die Seite der Stadt beantragt werden können.
•    Es wird ein Konzept für die Einrichtung der Parklets stadtweit erstellt. Insbesondere in den Stadtteilen bzw. Straßen, in denen es möglich ist.

Begründung:

Die Gastronomiebetriebe haben unter den Corona-Infektionsschutzbedingungen sehr gelitten und tun es immer noch. Darüber hinaus gehören sie zu der Gruppe, die als erstes schließen mussten. Dadurch haben die Betriebe viele Umsatzeinbußen einstecken müssen und viele haben sich immer noch nicht erholt. Unser erstes Ziel ist es, die Infektionszahlen zu reduzieren.

Mit den neuen Regelungen, die notwendig sind, wird der Ablauf für die Betriebe gerade nicht einfacher. Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich insbesondere die kleinen Gastronomiebetriebe davon erholen werden. Daher ist die Verlängerung der Außenbewirtung, insbesondere in den Sommermonaten, eine gute Chance, um sich wirtschaftlich etwas zu erholen.

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Ergebnis Etatberatungen am 14.12.2021:

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

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16. Dezember 2021
Kategorien: Anträge 2021 | Schlagwörter: , , , |