Sozialverträgliche Erhöhung Anwohnerparkgebühren

Der Gemeinderat beschließt:

​Die Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise pro Person wird gestaffelt wie folgt erhöht:
Ab 01.07.2022: 30,70 € für 6 Monate
Ab 01.01.2023: 60,00 € für 12 Monate (30,70 € für 6 Monate)
Ab 01.01.2024: 90,00 € für 12 Monate (45,00 € für 6 Monate)
Ab 01.01.2025: 120,00 € für 12 Monate (60,00 € für 6 Monate)
Es wird ein sozialer Abschlag von 25% erteilt, der individuell nachgewiesen und entsprechend erlassen wird. Es wird kein pauschaler sozialer Abschlag nach Sozialraum erteilt.
Für Fahrzeuge mit einem Leergewicht ab 1.800 kg bzw. 2.000 kg (Batteriefahrzeug) wird ein pauschaler Aufschlag von 50% erhoben.

Die Verwaltung erstellt im Laufe des Jahres 2022 einen Bedarfsplan für zusätzliche Personalstellen, um den Mehraufwand bei der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen bewältigen zu können. Ein weiterer Bedarfsplan wird für zusätzliche Stellen beim beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) erstellt, um den ruhenden Verkehr effektiver kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden zu können.

Eine weitere Ausweitung der Bewohnerparkzonen im Zuge der Neuordnung des Gehwegparkens in allen Stadtteilen wird im Jahr 2022 für die Folgejahre angestrebt.

Begründung:

Die vom Gesetzgeber neu geschaffene Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken durch die Kommunen selbst festzulegen, führt in vielen Städten zu deutlichen Erhöhungen. Wir schlagen für Mannheim vor, die Gebühr für einen sechs Monate gültigen Bewohnerparkausweis ab 01.07.2022 auf 30,70 Euro zu erhöhen. Ab 01.01.2023 soll ein Jahresausweis auf 60,00 € angehoben werden. Das ist zwar fast eine Verdoppelung, das Ergebnis ist jedoch immer noch im Rahmen der Zumutbarkeit für alle. Wir fordern auch eine stufenweise Anhebung der Bewohnerparkausweise um 30,00 € pro Jahr bis mindestens einschließlich 2025. Wir fordern eine stärkere Gebührenerhöhung für besonders große bzw. schwere Fahrzeuge, da diese zu einer höheren Abnutzung der Straßen führen sowie mehr Platz im öffentlichen Raum einnehmen. Für einkommensschwache Personen soll ein individueller sozialer Abschlag von pauschal 25% gelten. Eine weitere Ausweitung der Bewohnerparkzonen in alle Stadtteile soll im Zuge der Neuordnung des Gehwegparkens erfolgen.

Nach Berechnung der Verwaltung steigt die Zahl der Bewohnerparkplätze 2022 durch die Einbeziehung der Neckarstadt-West von 16.500 um 6.500 auf ca. 22.000. Bei einer Erhöhung der Bewohnerparkgebühren für 6 Monate um 15,35 Euro je Bewohnerparkausweis ab 01.07.2022 und einem Anteil von 10% an allen Bewohnerparkausweisen würden die Einnahmen um etwa 33.770 Euro steigen. Für die Folgejahre, in denen ganzjährig die jeweils neuen Gebühren gelten, haben wir auf Grundlage der 22.000 Bewohnerparkausweise gerechnet, rechnen jedoch mit weiter steigenden Einnahmen bei einer Ausweitung des Bewohnerparkens.

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Ergebnis Etatberatungen am 14.12.2021:

Die Verwaltung wird ein Vorschlag erarbeiten.

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16. Dezember 2021
Kategorien: Anträge 2021 | Schlagwörter: , |